Angepinnt Statute o the MacDougall Schuil o Arts

    Statute o the MacDougall Schuil o Arts

    STATUTE O THE MacDOUGALL SCHUIL O ARTS


    I.
    Um Wissenschaft und Fortschritt zu fördern und mit Forschung und Lehre die allgemeine, wirtschaftliche und persönliche Prosperität im Royal Realm zu befördern und insbesondere die Kompetenzen im Bereich Kunst und Kultur auszubauen, wird in Saunt Mirre, Queen-Heather-Land, die MacDougall Schuil o Arts als private Hochschule begründet.

    II.
    Aufgabe der privaten Hochschule ist die Verbreitung und Mehrung von Wissen durch Forschung und Lehre.

    III.
    Die Hochschule regelt die Bestimmungen des akademischen Betriebes selbstständig und eigenverantwortlich nach der Praxis des guten wissenschaftlichen Arbeitens.

    IV.
    Die Hochschule wird getragen und finanziert durch die MacDougall Art Foond, welche zu diesem Zwecke errichtet wird. Die Stiftung ist befugt Zuwendungen von Spenden anzunehmen und die Finanzmittel zur Vermehrung entsprechend anzulegen.

    V.
    Die administrative Leitung der Hochschule sowie die Berufung der Dozenten obliegt dem Foond Buird, das auch die grundlegenden Regeln der Universität festsetzt. Die Kompetenzen können durch das Foond Buird auf einen Heidmaister übertragen werden.

    VI.
    Die Fachaufsicht über die Hochschule führt das Advisory Cooncil, welchem der Principal der Ryal Varsity o Glenverdeen, der Präsident der Alsztynischen Akademie der Wissenschaften sowie ein vom Lord's Cooncil des Heich Court o Saunt Mirren zu bestimmender Vertreter angehören.